Leben und Lernen in Lauenstein
News-Ticker
- 03.07.2026 Zeugnisausgabe
- 04.05.2026 Schulanmeldung für das Schuljahr 2027/28
- 04.05.2026 Bildungsticket
- 16.03.2026 Junge Naturwächter im Schloss Lauenstein
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Nachteilsausgleich
Ein Nachteilsausgleich sorgt dafür, dass alle Prüflinge trotz unterschiedlicher Voraussetzungen die gleichen Chancen haben. Er ist begrenzt auf die Ausgestaltung und Organisation bei der Leistungserbringung. Nicht davon umfasst sind qualitative Veränderungen in den fachlichen Anforderungen bzw. der Verzicht auf bestimmte Leistungserfordernisse oder ein Notenverzicht. Für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen oder Teilleistungsstörungen (Lese-Rechtschreib-Störung/LRS, nicht jedoch Rechenschwäche/ Dyskalkulie) enthalten die Schulordnungen der Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien und Berufsschulen entsprechende Hinweise.
Wichtig: Der Nachteilsausgleich ist keine Bevorzugung einzelner Schülerinnen und Schüler. Er verändert nur die Rahmenbedingungen (z. B. Schreibzeitverlängerung), nicht den Prüfungsinhalt.
Wann hat mein Kind Anspruch auf Nachteilsausgleich?
Ihr Kind kann Anspruch haben bei:
Welche Maßnahmen sind möglich?
Typische Maßnahmen umfassen:
Wie beantrage ich den Nachteilsausgleich?
Was ist der Unterschied zwischen Nachteilsausgleich und Notenschutz?
Brauche ich immer ein ärztliches Attest?
Zwingend erforderlich nur bei
Zuständige Stellen:
Nächste Schritte für Sie:


